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Stand: 14.03.2013

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VHL-Rundbrief März 2013

Heft 1

Jahrgang 14

Inhaltsverzeichnis:

 

In Kürze vorneweg

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

im letzten Jahr um diese Zeit habe ich diese Rubrik genutzt, um für die anstehenden regionalen Treffen kräftig Werbung zu machen. Leider ohne großen Erfolg - außer bei der Veranstaltung in Essen halten sich die Teilnehmerzahlen schwer in Grenzen, wenn überhaupt eine zu Stande kommt. Dennoch oder gerade deswegen will ich nicht müde werden, ein Loblied auf diese Treffen zu singen, eine Lanze für sie zu brechen. Zugegeben, das ist nicht ganz uneigennützig, sondern dient auch meiner Selbstmotivation. Denn ich frage mich jedes Jahr aufs Neue: Lohnt sich der Aufwand wirklich? Wäre es nicht besser, die Veranstaltung einfach einzustellen? Würde das überhaupt jemandem auffallen? Manchmal bin ich mir da gar nicht so sicher. Dann frage ich mich auch, ob wir den Leuten nicht versuchen etwas aufzudrängen, was sie gar nicht wollen. Denn bei näherem Darüber-Nachdenken komme ich mir gerade ein wenig staubsaugervertreter-mäßig vor, wenn ich schon wieder schreiben will, wie toll und bereichernd so ein regionales Treffen doch ist, wie interessant und anregend, wie informativ und dennoch unterhaltsam – schlicht: umwerfend gut... Nun ja. Ich glaube, als Staubsaugervertreter tauge ich nicht viel. Als Werber zwar auch nicht, aber nichts desto trotz freue ich mich auf und über alle diejenigen, die gerne zu den regionalen Treffen kommen – auch wenn es nur wenige sind. Der Aufwand hat sich noch immer gelohnt und wird es sehr sicher auch in diesem Jahr! Und vielleicht kommen ja doch ein paar mehr als üblich, ich habe die Hoffnung noch nicht aufgegeben.

So verbleibe ich mit den besten Wünschen

Ihre und Eure
Dagmar Rath

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Vortrag Prof. Dr. A. Gal, Direktor des Instituts für Humangenetik
am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf 
Thema: VHL und Kinderwunsch: Ein wichtiges Thema der genetischen Beratung
gal@uke.de

Prof. Gal ist Direktor des Instituts für Humangenetik am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf. Eine wichtige Aufgabe des Instituts ist die genetische Beratung von Ratsuchenden. Der Schwerpunkt der wissenschaftlichen Tätigkeit von Herrn Prof. Gal betrifft die erbliche Netzhauterkrankungen.

Bei den Grundlagen der Genetik geht es um „M&M´s“, Mendel = Regel der Vererbung, und Mutationen = Veränderungen im Erbgut. Wie viele andere Erkrankungen auch, wird die VHL-Erkrankung autosomal-dominant vererbt. 
Autosomal bedeutet, dass die Erbanlage, die die Erkrankung verursacht, nicht auf dem X-Chromosom (Geschlechtschromosom), sondern auf einem der 22 anderen Chromosomen (Autosomen) liegt. Dominant bedeutet, dass bereits eine veränderte Genkopie (die vom Vater oder die von der Mutter) ausreicht, um zu der Erkrankung zu führen. Veränderungen des Erbgutes werden Mutationen genannt. Einige dieser Veränderungen führen zu einer Erkrankung, während andere keinen krankheitsverursachenden Effekt haben (Polymorphismen).

Das Genom besteht aus einer Folge von vier Basen (Adenin, Cytosin, Thymin und Guanin). Drei Basen ergeben ein sogenanntes Codon, das eine Aminosäure bestimmt. Die Abfolge ATG zeigt den Anfang der genetischen Information im Gen, während TAG signalisiert das Ende, wie in einem Satz der „Punkt“. Bei einer Basenmutation wird eine Base durch eine andere Base ersetz. 
An Hand des Satzes: „Ich sah den wal auf see.“ veranschaulichte Prof. Gal nun verschiedene Arten von Mutationen. Drei Buchstaben bilden dabei ein Wort (wie drei Basen ein Codon). Wird aus dem „wal“ ein „aal“ ist der Satz zwar perfekt, er sagt aber nicht mehr das aus, was ursprünglich gemeint war. Dies wird Missense-Mutation genannt. Kommt an einer anderen Stelle durch Austausch einer Base die Kombination (TAG = Punkt) mitten im Satz vor, stoppt der Satz an dieser Stelle und die Bedeutung des gesamten Satzes geht verloren (Dies wird Stop-codon genannt). Auch ein ganzes Wort kann fehlen (Deletion; ich sah wal auf see.). Dieser Satz ist nicht perfekt aber verständlich. Anders verhält es sich jedoch, wenn ein Wort an einer anderen Stelle fehlt (ich sah den auf see.). Völlig unterverständlich wird der Satz jedoch wenn ein Buchstabe fehlt und die folgenden Wörter weiter mit drei Buchstaben geschrieben werden (ich shd enw ala ufs eef).

Neben den oben beschriebenen Informationen über „Mendel & Mutationen“ kann ein wesentlicher Bestandteil einer genetischen Beratung die Information über vorgeburtliche (pränatale) Untersuchungsmethoden beinhalten. Ziel einer genetischen Beratung ist es dabei die Ratsuchenden so zu informieren, dass sie den für sie richtigen Entschluss fassen können.

Eine pränatale Diagnostik (PND) kommt u. a. auch für Erbkrankheiten in Frage, die auf einen bestimmten Gendefekt zurückzuführen sind, wie bei VHL. Ziel der PND ist es, den Gendefekt nachzuweisen bzw. auszuschließen. Mit der Chorionzottenbiopsie bzw. der Fruchtwasserpunktion gibt es zwei Untersuchungsmethoden, die dafür in Frage kommen. Beide sind als invasiv anzusehen und mit Risiken verbunden.

Bei der Chorionzottenbiopsie wird eine kleine Gewebsprobe aus dem Mutterkuchen entnommen und untersucht. Dies kann schon in der 11.-14. Schwangerschaftswoche geschehen. Erste Ergebnisse der genetischen Untersuchung liegen in der Regel innerhalb einer Woche nach Entnahme vor. Das Risiko einer Fehlgeburt auf Grund des Eingriffs liegt bei ca. 2-3 Prozent.

Eine Fruchtwasserpunktion ist ab der 13. Schwangerschaftswoche möglich. Dabei wird durch Punktion der Fruchthöhle Fruchtwasser entnommen, in dem sich auch kindliche Zellen befinden. Die Zellen werden im Labor vermehrt und anschließend untersucht. Erste Ergebnisse der Genanalyse liegen nach ca. 1 Woche vor. Im Vergleich zur Chorionzottenbiopsie ist eine Fruchtwasseruntersuchung somit erst später möglich, wobei das Risiko einer Fehlgeburt mit ca. 1 Prozent niedriger ist.

Im Rahmen einer genetischen Beratung werden die Ratsuchenden auch über die mögliche Art und das Ausmaß der Erkrankung (Expressivität=Ausprägung) informiert. Je unterschiedlicher der individuelle Verlauf sein kann (welche Organe sind betroffen und/oder wie häufig und ab welchem Alter) desto schwieriger lässt sich die Ausprägung vorhersagen. Eine Aussage über die Expressivität ist bei der VHL-Erkrankung z. Zt. nur sehr eingeschränkt möglich. 

Die Konsequenzen einer pränatalen Diagnostik sind je nach Ergebnis unterschiedlich. Bei einem unauffälligen Befund braucht sich das Paar keine unnötigen Ängste in Bezug auf die untersuchte Erkrankung machen. Wurde die krankheitsverursachende Veränderung nachgewiesen, können die Eltern sich emotional darauf vorbereiten mit einem eventuell behinderten Kind zu leben oder sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden.
Gesellschaftlich steigt der Druck auf die Eltern eine PND durchzuführen. Dies gilt für viele Erbkrankheiten, wie z. B: die Trisomie 21 (Down-Syndrom). Auf der anderen Seite erheben die Eltern den Anspruch auf ein gesundes Kind, den es aber nicht gibt.

Neben der PND wird es auch zukünftig die Möglichkeit einer Präimplantations- Diagnostik (PID) geben. Hierbei handelt es sich um Untersuchungen an außerhalb des Körpers künstlich befruchteten Eizellen, also bevor diese der Frau implantiert werden. 
In vielen Ländern, darunter den meisten europäischen Ländern, ist die PID gesetzlich geregelt und für teils unterschiedliche Anwendungen erlaubt – in Deutschland ausschließlich zur Vermeidung von schweren genetisch bedingten Krankheiten.

Voraussetzung für eine PID ist eine künstliche Befruchtung. Nachdem die Eizelle befruchtet wurde, werden 1-2 Zellen aus dem Embryo entnommen und genetisch untersucht. Der Mutter wird dann der Embryo eingepflanzt, bei dem die genetische Veränderung nicht diagnostiziert wurde. Embryonen, bei denen der genetische Defekt vorliegt, werden nicht weiter versorgt.
Die psychische und körperliche Belastung für die Frau (und Mann) sind sehr groß. Bei jeder künstlichen Befruchtung muss die Frau sehr hoch dosierte Hormone nehmen, um mehrere Eizellen zu erhalten. Die Erfolgsrate einer künstlichen Befruchtung liegt bei etwa einem Drittel, so dass mehrere Versuche nötig sein können. 

Wie auch bei der PND gibt es auch bei der PID pro und contra. Im Vergleich der beiden Methoden kann jedoch gesagt werden, dass bei einer PID ein Schwangerschaftsabbruch vermieden werden kann. Auch ermöglicht die PID es Paaren, die ein hohes genetisches Risiko haben, nicht betroffene Kinder zu bekommen. Gegen eine PID spricht das bereits oben genannte Argument zur PND, dass Paare keinen Anspruch auf ein gesundes Kind haben. Außerdem besteht die Gefahr des Missbrauchs und die Hemmschwelle könnte sinken, die PID auch für weniger lebensbedrohende Erkrankungen zugänglich zu machen.

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Vortrag Dr. S. Vieth, Pädiatrische Hämatologie und Onkologie
am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Lübeck
Thema: Vorsorge im Kindes- und Jugendalter
Simon.Vieth@uksh.de

Herr Dr. Vieth stellte zunächst die beiden Namenspatrone der Erkrankung vor. Eugen von Hippel (Augenarzt) beschrieb 1904 erstmals das Auftreten von Angiomen auf der Netzhaut. Arvid Lindau (Pathologe) erkannte den Zusammenhang zwischen Hämangioblastomen des Kleinhirns und den Augen.

Wie auch an anderen Stellen bereits gesagt, betonte auch Herr Dr. Vieth das sowohl die Kombination der betroffenen Organe als auch das Alter, in dem die ersten Befunde auftreten, bei der VHL-Erkrankung sehr stark variieren. Die VHL-Erkrankung ist zwar ein Syndrom (gleichzeitiges Vorliegen verschiedener Krankheitszeichen) jedoch kein Stigma.

Bei der VHL-Erkrankung im Kindesalter handelt es sich in der Regel um gutartige Tumoren. Zum Schutz der Kinder ist ein Vorsorgemanagement sinnvoll, um bösartige Folgen einer gutartigen Erkrankung zu verhindern.
Die Vorsorge sollte bei gesunden Kindern nur durchgeführt werden, wenn die VHL-Erkrankung genetisch nachgewiesen wurde sowie selbstverständlich bei bereits an VHL erkrankten Kindern. Eine Vorsorgeuntersuchung ist bei den Kindern unnötig, wo eine VHL-Mutation nicht nachgewiesen wurde, auch wenn ein Elternteil an VHL erkrankt ist.

Die Vorsorgeuntersuchung ist bei Kindern mit einer VHL-Mutation erforderlich weil Tumoren bereits im Kindes- und Jugendlichen Alter auftreten können. Die dann zwar oft gutartig, aber deshalb nicht harmlos sind. Außerdem sind frühzeitig diagnostizierte Tumoren in der Regel auch nebenwirkungsärmer zu therapieren. 

An Hand des Schaubildes zum Auftreten von den häufigsten VHL-assoziierten Tumoren im Laufe des Lebens (PKB Seite 12) informierte Dr. Vieth dann zu den möglichen betroffenen Organen:

Die häufigsten Befunde im Kindes- und Jugendalter sind Angiome der Netzhaut sowie Phäochromozytome. Deutlich seltener treten Hämangioblastome des Zentralnervensystems auf sowie noch viel seltener Nierenzellkarzinome.

Angiome der Netzhaut sind zwar gutartige Tumoren (sie machen keine Metastasen), können aber zu starken Sehbeeinträchtigungen bis hin zur Erblindung führen, wenn sie nicht diagnostiziert werden. Das jüngste bekannte Kind war 4 Jahre alt (aktuelle Information Prof. Neumann, Freiburg). Erste Sehverschlechterung wurde bei einem Kind von 7 Jahren festgestellt. Mit ca. 30 Prozent treten retinale Angiome im Kindes- und Jugendalter schon gehäuft auf, wobei nur ca. 5 Prozent vor dem 10. Lebensjahr. Die Standarttherapie bei retinalen Angiomen ist – wie bei den Erwachsenen – die Laserung. 

Mit einem Anteil von über 20 Prozent können Phäochromozytome (Tumoren der Nebenniere) auch bei jüngeren Kindern auftreten. Es sind meistens gutartige Tumoren, nur sehr selten sind sie bösartig. Anders als retinale Angiome werden die Phäochromozytome meistens „klinisch“ entdeckt, d. h. sie verursachen typischer Weise Kopfschmerzen, Bluthochdruck, Herzrasen, Herzstolpern, Scheißausbrüche. Eine Operation sollte immer von einem erfahrenen Chirurgen endoskopisch durchgeführt werden. Um sicher zu sein, dass nicht mehrere Tumoren vorliegen, sollte eine MIBG-Szintigraphie (oder eine DOPA-PET Untersuchung) vorgenommen werden.

Hämangioblastome sind gutartige Tumoren des Gehirns und des Rückenmarks. Bei Kindern und Jugendlichen treten sie vor allem im Kleinhirn auf, seltener im Hirnstamm und Wirbelkanal. Das jüngste erkrankte Kind war 8 Jahre alt. Von allen bekannten Patienten waren weniger als 10 Prozent unter 18 Jahre alt. Eine Operation sollte spätestens dann erfolgen, wenn Symptome auftreten oder es zu einem Größenwachstum kommt. 

Im Gegensatz zu den oben beschriebenen Tumoren ist ein Nierenzellkarzinom ein bösartiger Tumor, der jedoch sehr selten im Kindesalter auftritt. Meistens ist es ein Zufallsbefund. Eine Operation ist notwendig. 
Bei den Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen sollte daran gedacht werden, dass gesunde Kinder und Jugendliche untersucht werden, bei denen noch kein Tumor aufgetreten ist. Daher sollte der Zeitaufwand möglichst gering sein: So möglich sollte es nur einen Ansprechpartner geben, der alle Untersuchungen koordiniert und dann die Befunde insgesamt bespricht. Die Kinder und Jugendlichen sollten möglichst wenig aus dem normalen Alltag herausgerissen werden.

Bei einer Vorsorgeuntersuchung sollte immer eine Klinische körperliche Untersuchung inklusive Blutdruckmessung durchgeführt werden. Das Blut sollte untersucht werden und die Bestimmung der Katecholamine im Urin oder Blut erfolgen. Der Augenhintergrund sollte durch einen erfahrenen Augenarzt untersucht werden. Je nach Alter erfolgt die Untersuchung des Bauchraumes am Anfang durch Sonographie, später durch MRT. Ein MRT vom ZNS sollte ab dem 10. Lebensjahr alle 3 Jahre erfolgen. 
Von einem Teilnehmer wurde auch die Untersuchung des Gehörs als wichtig festgestellt.

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Regionale Treffen 2013

Zu den regionalen VHL-Treffen im Frühjahr laden wir herzlich ein. Der Erfahrungsaustausch steht auch in diesem Jahr im Vordergrund. Bei den Treffen in Essen und Berlin werden auch zeitweise Ärzte anwesend sein, die uns über aktuelle Entwicklungen informieren. 

Die Veranstaltungen beginnen jeweils um 10.00 Uhr (Eintreffen ab 9.30 Uhr) und enden um ca. 16.00 Uhr. Wir hoffen wieder auf rege Teilnahme. Es können selbstverständlich auch Personen aus anderen Regionen an den jeweiligen regionalen Treffen teilnehmen. Verwandte, Freunde und Bekannte sind ebenfalls herzlich eingeladen. Eine vorherige Anmeldung ist notwendig. Eine Teilnahmegebühr wird nicht erhoben. Anmeldungen sind bitte an die angegebene Person zu richten. Die jeweiligen Anschriften finden Sie im hinteren Teil des Rundbriefes.


Das Treffen für den Raum West- und Norddeutschland findet am 16. März in Essen statt. Veranstaltungsort ist die Huyssens-Stiftung, Kliniken Essen-Mitte, Henricistrasse 92, 45136 Essen. Innerhalb des Klinikums ist der Weg ausgeschildert.
Anreise: Der Stadtplan ist unter http://www.kliniken-essen-mitte.de/patienten/anfahrt.html zu finden.
Anmeldung bei Gerhard Alsmeier


Das Treffen für Ostdeutschland findet am 27. April in den DRK-Kliniken Westend in Berlin bei Dr. Kreusel statt. 
Adresse: DRK-Kliniken Westend, Spandauer Damm 130, 14050 Berlin. Das Treffen findet dieses Jahr im großen Konferenzraum, Haus V, im ersten Stock, Raum V 1.21 statt. Der Raum liegt direkt über dem Fußgängerhaupteingang Spandauer Damm, linker Treppenaufgang.
Anfahrt mit dem PKW: A 115 bis Dreieck Funkturm, Richtung Hamburg Ausfahrt „Spandauer Damm“. Anfahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln: Die Buslinie 145 fährt von Berlin Zoologischer Garten alle zehn Minuten, Dauer laut Fahrplan 14 Minuten (Haltestelle „DRK-Klinikum Westend) oder mit der S-Bahn bis zur Haltestelle „Westend“, von dort entweder zu Fuß oder mit dem Bus eine Haltestelle stadtauswärts fahren.
Anmeldung bei Gerhard Alsmeier


Am 18. Mai findet die regionale Veranstaltung für Südwestdeutschland und die Schweiz in Waldkirch, nördlich von Freiburg, statt. 
Adresse: Gasthaus „Zum Bayersepple", Marktplatz 18, 79183 Waldkirch, Tel. 07681-492 649. Übernachtungsmöglichkeiten können auf Anfrage benannt werden.
Anreise: Waldkirch verfügt über einen Bahnanschluss. Mit dem PKW Autobahnabfahrt „Freiburg Nord“ immer Richtung „Waldkirch“. In Waldkirch in Richtung Stadtmitte. Das "Bayersepple" ist direkt auf dem Marktplatz in Waldkirch. Die Veranstaltung findet im Nebenzimmer im 1. OG statt, welches man mit einem Fahrstuhl barrierefrei erreichen kann
Anmeldung bei Andreas Beisel oder Erika Trutmann.


Das Treffen der Bayern und Österreicher findet am 1. Juni im „Hotel-Gasthof Maisberger“ in Neufahrn, nördlich von München statt. 
Adresse: Hotel-Gasthof Maisberger, Bahnhofstraße 54, 85375 Neufahrn, Telefon: 08165 99900 Fax: 08165-999090, E-Mail: info@hotel-maisberger.de
Anreise: A 9 München - Nürnberg, Ausfahrt Neu-fahrn/Eching und Richtung Neufahrn fahren. An der Ampel in der Ortsmitte Neufahrn links Richtung S-Bahn abbiegen und dem Straßenverlauf bis zum Ende folgen. Das Hotel liegt vor dem S-Bahnhof Neufahrn auf der rechten Seite, wo auch direkt am Haus geparkt werden kann.
Mit der S-Bahn: S 1 München-Freising-Flughafen, Fahrtdauer ab München Innenstadt ca. 30 Minuten bis Haltestelle S-Bahnhof Neufahrn, direkt am Ausgang befindet sich das Hotel auf der linken Seite. 
Anmeldung bei Dagmar Rath

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Aktuelles aus dem Schweizer VHL-Verein

Einladung zur Mitgliederversammlung und anschließender VHL Informationsveranstaltung
Unser diesjähriger Informationstag findet am 20. April 2013 in Bern statt. Bern wurde letztes Jahr an der Mitgliederversammlung als Tagungsort gewünscht. Das Programm gibt Auskunft über den Ablauf der Veranstaltung. Diese findet im Kirchgemeindehaus der Evangelisch-reformierten Gesamtkirchgemeinde Bern statt. 
Das Parkplatzangebot ist auf 5 Plätze beschränkt. 

Wir werden im nahegelegenen Restaurant Kirchenfeld das Mittagessen einnehmen. Das Restaurant bietet diverse Menüs an (Preis ca. Fr. 20,-- bis 30,--) . Es wird keine Tagungspauschale erhoben. 

Die Informationsveranstaltung ist öffentlich. Bitte, macht Personen aus Eurem Bekanntenkreis, die am Thema interessierte sind, darauf aufmerksam. Die Teilnahme dürfte sich lohnen! Gebt einfach Kopien der Tagungsunterlagen weiter.

Wir haben nach den Erfahrungen vom letzten Jahr die Anzahl der Referenten gekürzt und die Mittagspause ausgeweitet, so dass wir genügend Zeit haben, uns austauschen zu können. 

An der letztjährigen Mitgliederversammlung wurde beschlossen, die Vereinsbeiträge wie aufgelistet weiterzuführen:

- Aktiv- und Passivmitgliedschaft:
- Familie: Fr. 40,--
- Einzel: Fr. 25,--
- Gönnerbeitrag
- Ab Fr. 50,--

Nächstes Jahr feiert unser Verein sein 10jähriges Jubiläum. Wir möchten dies mit einer besonderen Veranstaltung feiern und freuen uns, unsere Ideen mit Euch zu diskutieren.
Ich und meine Kolleg- /innen vom Vorstand freuen uns, Euch an der Mitgliederversammlung / Informationsveranstaltung begrüßen zu können.

Liebe Grüße
Patrik Moschitz


Informationsveranstaltung 2013
am 20. April 2013 im Kirchgemeindehaus, Marienstrasse 8, 3005 Bern

Programm:

  • ab 9.00 Ankunft
    Kaffee und Gipfeli

  • 10:00 Generalversammlung von VHL-CH
    Pause

  • 11:10 Einleitung

  • 11:15 Herr Prof. Dr. Med. Guido Beldi, Inselspital/Universität Bern
    Die Chirurgie der Nebennieren und der Bauchspei- cheldrüse

  • 11:45 Frau Dr. Evelyn Herrmann, Inselspital/Universität Bern
    Radiochirurgie bei VHL-Erkrankung 

  • 12:30 Mittagspause

  • 14:00 Frau Anette Thaele
    Wie kann Klassische Homöopathie bei VHL Erkran- kung weiterhelfen 

  • 14:45 Prof. Hansjakob Müller
    VHL Biomaterialbank Deutschland, Erklärung, Nut- zen und Einsatz für Schweizer Patienten

  • 15:00 Ende der Veranstaltung 

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Patientenrechtegesetz passiert den Bundesrat

Das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) hat heute den Bundesrat passiert und wird damit wie geplant am Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Das Patientenrechtegesetz bündelt erstmals die Rechte von Patientinnen und Patienten und entwickelt sie in wesentlichen Punkten weiter.

Dazu erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: „Erstmals begegnen sich Patient und Arzt auf Augenhöhe. Das Patientenrechtegesetz sieht vor, das Bürgerliche Gesetzbuch um einen eigenen Abschnitt zu ergänzen. Darin ist der Behandlungsvertrag als neuer Vertragstyp enthalten, der das Verhältnis zwischen Arzt und Patient regelt. Hierdurch werden die Rechte von Patientinnen und Patienten transparenter und verständlicher. Künftig müssen Patientinnen und Patienten umfassend und verständlich durch den behandelnden Arzt informiert werden. Der Arzt hat mit Inkrafttreten die Pflicht, sämtliche für die Dokumentation wichtigen Umstände in der Patientenakte zu dokumentieren und sie sorgfältig und vollständig zu führen. Volle Transparenz ist besonders wichtig für eine ausgewogene Beweislastverteilung in sogenannten Haftungsfällen. Es gilt vor allem, die Patientenrechte greifbar zumachen, so dass die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt rücken.“

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr erklärt: "Wir schaffen mit dem Gesetz ein gutes Fundament: Die Rechte der Patientinnen und Patienten werden gestärkt. Das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt wird damit weiter ausgebaut. Unser Leitbild ist der mündige Patient, der informiert und aufgeklärt wird und so dem Arzt auf Augenhöhe gegenübertreten kann. Um eine offene Fehlervermeidungskultur zu stärken, unterstützen wir einrichtungsübergreifende Fehlermeldesysteme in Krankenhäusern. Unser gemeinsames Ziel ist die bestmögliche medizinische Versorgung der Patienten. Ein weiteres Beispiel für verbesserte Patientenrechte durch das neue Gesetz ist die Beschleunigung der Bewilligungsverfahren durch die Krankenkassen. Wenn der Versicherte in Zukunft einen Antrag auf Leistungen stellt, so hat die Krankenkasse zügig - jedenfalls innerhalb von drei oder bei erforderlichen Gutachten von fünf Wochen - zu entscheiden. Sollte die Krankenkasse in dieser Frist keine Antwort gegeben haben, so gilt die Leistung als bewilligt."

Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung Wolfgang Zöller erklärt: „Endlich: Mehr Transparenz und mehr Rechte für Patientinnen und Patienten. Bisher wissen Patienten und Ärzte oft nicht, welche Rechtsnorm gilt und wo sie zu finden ist. Mit dem neuen Behandlungsvertrag im Bürgerlichen Gesetzbuch sorgen wir deshalb dafür, dass Patienten und Ärzte ihre Rechte und Pflichten verständlich und im Zusammenhang nachlesen können. Dies betrifft insbesondere das Recht auf Aufklärung und Information – über Untersuchungen, Diagnosen und Therapien, aber auch über die Kosten und sogar über Behandlungsfehler. Die Regelungen zu Risikomanagement- und Fehlermeldesystemen werden zudem die Versorgung in Zukunft sicherer machen. Außerdem werden Krankenkassen zur schnelleren Entscheidung über Anträge auf Leistungen und zu mehr Unterstützung bei Behandlungsfehlern verpflichtet. So vermeiden wir unnötige Konflikte. Und nicht zuletzt werden auch die Beteiligungsrechte der Patientinnen und Patienten gestärkt. Das Patientenrechtegesetz schafft so die Voraussetzungen für einen partnerschaftlichen Umgang und damit für eine bessere medizinische Versorgung.“


Zum Hintergrund:

Das Gesetz umfasst folgende Regelungsbereiche:

  1. Der Behandlungsvertrag wird ausdrücklich im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert. Hier wird die Vertragsbeziehung zwischen Patienten und Ärzten, aber auch zu anderen Heilberufen, wie Heilpraktikern, Hebammen, Psycho- oder Physiotherapeuten, zentral geregelt.

  2. Patientinnen und Patienten müssen verständlich und umfassend informiert werden, etwa über erforderliche Untersuchungen, Diagnosen und beabsichtigte Therapien. Diese Informationspflicht besteht auch für die mit der Behandlung verbundenen Kostenfolgen: Werden Behandlungskosten nicht von der Krankenkasse übernommen und weiß dies der Behandelnde, dann muss er den Patienten vor dem Beginn der Behandlung entsprechend informieren. Auch muss der Behandelnde den Patienten unter bestimmten Voraussetzungen über einen Behandlungsfehler informieren.

  3. Die gesetzlich vorgeschriebene Aufklärung erfordert, dass grundsätzlich alle Patientinnen und Patienten umfassend über eine bevorstehende konkrete Behandlungsmaßnahme und über die sich daraus ergebenden Risiken aufgeklärt werden müssen. Damit sich der Patient seine Entscheidung gut überlegen kann, muss rechtzeitig vorher ein persönliches Gespräch geführt werden. Eine schriftliche Aufklärung reicht alleine nicht aus. Auch Patientinnen und Patienten, die aufgrund ihres Alters oder ihrer geistigen Verfassung nicht in der Lage sind, allein über die Behandlungsmaßnahme zu entscheiden, werden künftig verstärkt mit in den Behandlungsprozess eingebunden, indem das Gesetz festlegt, dass auch ihnen die wesentlichen Umstände der bevorstehenden Behandlung zu erläutern sind.

  4. Ferner werden auch die Dokumentationspflichten bei der Behandlung im Gesetz niedergeschrieben. Patientenakten sind vollständig und sorgfältig zu führen. Fehlt die Dokumentation oder ist sie unvollständig, wird im Prozess zu Lasten des Behandelnden vermutet, dass die nicht dokumentierte Maßnahme auch nicht erfolgt ist. Behandelnde sind künftig auch verpflichtet, zum Schutz von elektronischen Dokumenten eine manipulationssichere Software einzusetzen.

  5. Patientinnen und Patienten wird ein gesetzliches Recht zur Einsichtnahme in ihre Patientenakte eingeräumt, das nur unter strengen Voraussetzungen und künftig nur mit einer Begründung abgelehnt werden darf.

  6. Schließlich wird es in Haftungsfällen mehr Transparenz geben. Die wichtigen Beweiserleichterungen berücksichtigen die Rechtsprechung und werden klar geregelt. Damit wird künftig jeder im Gesetz nachlesen können, wer im Prozess was beweisen muss.

Auch die Versichertenrechte in der gesetzlichen Krankenversicherung werden gestärkt:

  1. Ein wichtiges Anliegen im Interesse von Patientinnen und Patienten ist die Förderung einer Fehlervermeidungskultur in der medizinischen Versorgung. Behandlungsfehlern möglichst frühzeitig vorzubeugen, hat höchste Priorität.

  2. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Stärkung der Rechte von Patientinnen und Patienten gegenüber den Leistungserbringern. Künftig sind die Kranken- und Pflegekassen verpflichtet, ihre Versicherten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aus Behandlungsfehlern zu unterstützen. Dies kann etwa durch Unterstützungsleitungen, mit denen die Beweisführung der Versicherten erleichtert wird, z.B. medizinischen Gutachten, geschehen.

  3. Zudem wird dafür gesorgt, dass Versicherte ihre Leistungen schneller erhalten. Krankenkassen müssen spätestens binnen drei bei Einschaltung des medizinischen Dienstes binnen fünf Wochen über einen Leistungsantrag entscheiden. Bei vertragszahnärztlichen Anträgen hat die Krankenkasse innerhalb von sechs Wochen zu entscheiden, der Gutachter nimmt innerhalb von vier Wochen Stellung. Erfolgt keine Mitteilung eines hinreichenden Grundes für eine Fristüberschreitung, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt.

  4. Die Patientenbeteiligung wird weiter ausgebaut. Patientenorganisationen werden insbesondere bei der Bedarfsplanung stärker einbezogen und ihre Rechte im Gemeinsamen Bundesausschuss werden gestärkt.

Um insgesamt mehr Transparenz über geltende Rechte von Patientinnen und Patienten herzustellen, erstellt der Patientenbeauftragte der Bundesregierung künftig eine umfassende Übersicht der Patientenrechte und hält sie zur Information der Bevölkerung bereit.

Quelle: http://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2013/20130102_PatientenG.html

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NAMSE - 2012 wurden Meilensteine gesetzt

Das Nationale Aktionsbündnis für Menschen mit Seltenen Erkrankungen (NAMSE), zu dem sich das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die ACHSE e.V. (Allianz Chronischer Seltener Erkrankungen) mit weiteren 24 Bündnispartnern zusammen geschlossen haben, ist 2012 in eine entscheidende Phase getreten. Wichtige Meilensteine wurden auf dem Weg zum nationalen Aktionsplan für Menschen mit Seltenen Erkrankungen erreicht, der Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von betroffenen Patienten und Patientinnen formuliert. Die vier Arbeitsgruppen des NAMSE Information (AG1), Diagnose (AG2), Versorgung in Zentren und Netzwerken (AG3) und Forschung (AG4), in denen auch die ACHSE vertreten ist, haben die Ausgangssituation ihres jeweiligen Themenfelds analysiert, die Probleme beschrieben und in vielen Sitzungen und Papieren nach Lösungsmöglichkeiten gesucht, um schließlich konkrete Maßnahmen für den nationalen Aktionsplan vorzuschlagen.

Auf einem ACHSE Workshop wurden die bisher erarbeiteten Ergebnisse sowie einzelne Maßnahmen den Mitgliedsorganisationen und der BAG Selbsthilfe vorgestellt und in einer engagierten Diskussion einer kritischen Prüfung unterzogen, teilweise korrigiert und ergänzt. Die vorgeschlagenen Änderungen und weiteren Anregungen wurden anschließend von den ACHSE Vertretern auf einem Workshop der NAMSE-Steuerungsgruppe eingebracht, zu dem alle NAMSE Arbeitsgruppen eingeladen waren, und dort von den anderen Teilnehmern größtenteils übernommen. Mit der Zustimmung aller dort vorgestellten und zum Teil ergänzten Maßnahmen ist ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg zum nationalen Aktionsplan getan. Bevor die Maßnahmen in den nationalen Aktionsplan aufgenommen und der Bundesregierung vorgelegt werden, können, müssen sie als nächstes in verschiedenen Sitzungen der NAMSE Steuerungsgruppe konsentiert werden. Zwar hat die Steuerungsgruppe auf einer Sitzung im Februar 2013 bereits allen Maßnahmen zu den Handlungsfeldern Information, Diagnosesicherung, Register und Telemedizin zugestimmt, für die Maßnahmen zum Handlungsfeld Orphan Drugs und Forschung ist die Zustimmung jedoch noch nicht erfolgt. Auch muss sich die Steuerungsgruppe noch des Themas „Stärkung der Selbsthilfe“ annehmen, zu dem die ACHSE ein Papier erarbeitet hat und das zuerst in einer ad hoc Unterarbeitsgruppe beraten werden soll, damit in der nächsten Steuerungsgruppe ein gemeinsam erarbeiteter Vorschlag vorgelegt werden kann. Dass die Bedeutung der Selbsthilfe in der Einleitung des Nationalen Aktionsplans besonders hervorgehoben werden muss, wurde von der Steuerungsgruppe schon beschlossen.

Offen ist leider auch noch, wie die Finanzierung der Maßnahmen, vor allem die der Versorgungszentren erfolgen soll. Die ersten Fortschritte, die hier vor kurzem erreicht wurden, lassen aber hoffen, dass zumindest für die Zentren einige Finanzierungsoptionen ausgearbeitet werden. Ungeklärt ist weiterhin, wie die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans überprüft und begleitet wird (das Monitoring).

Der Nationale Aktionsplan hat viele Akteure im Gesundheitswesen für die Bedürfnisse der „Seltenen“ sensibilisiert. Das ist schon ein großer Erfolg. Dass die Maßnahmen des nationalen Aktionsplans auch umgesetzt werden, wird weiteres großes Engagement von uns erfordern.

Quelle:
Newsletter ACHSE Aktuell - Rückblick 2012/ Aussicht 2013

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Zusammenarbeit zwischen Forschern und der Selbsthilfe verbessern

ACHSE-Workshop am 01. Dezember 2012 in Hannover

Im Bereich der Seltenen Erkrankungen ist der Forschungsbedarf immer noch immens groß. Das liegt nicht nur daran, dass es sich für die Industrie nur wenig lohnt, für eine kleine Patientenzahl zu forschen und Therapien zu entwickeln. Auch die Durchführung von Forschungsprojekten und Studien wird durch geringe Patientenzahlen erschwert. Hier kann die Selbsthilfe einen wichtigen Beitrag leisten. 
Beim ACHSE Workshop "Zusammenarbeit zwischen Forschern und der Selbsthilfe verbessern" diskutierten Referenten und Teilnehmer darüber, was eine gute Zusammenarbeit zwischen Forschung und Selbsthilfe ausmacht und wie gemeinsam die Forschung vorangebracht werden kann. Prof. Reinold Roski („Monitor Versorgungsforschung“) moderierte die Beiträge von Dr. Christine Mundlos (Projektleitung), Dr. Christine Steinmüller (DLR-Projektträger des BMBF), Dr. Frank Wissing (DFG), Dr. Ekkehart Jenetzky und Dr. Heiko Reutter (Forschung aus Sicht betroffener Forscher), Dr. Norbert Gerbsch (BPI) und Anja Klinner (Best Practise – Tuberöse Sklerose e.V.) und die sich anschließende ergiebige Diskussion zu den Fragen: Wann gibt es Aussicht auf öffentliche Forschungsförderung, wann eher auf privatunternehmerische? Wo gibt es heute schon großes finanzielles Engagement für die Erforschung dieser Erkrankungen? Und welche Möglichkeiten bestehen, die Zusammenarbeit zwischen Forschung und Patienten noch weiter zu intensivieren? Einige Patientenorganisationen sind bereits erfolgreich darin, Forschung zu initiieren, voranzubringen und auch finanziell zu unterstützen. Es bedarf aber weiterhin einer Professionalisierung der Selbsthilfe, die nur mit finanzieller Unterstützung erreicht werden kann, um auch zukünftig die Kooperationen zwischen Forschung und Selbsthilfe zu stärken. 
Insgesamt signalisierten alle Beteiligten nicht nur die Bereitschaft, über dieses Thema im Austausch zu bleiben, sondern auch das Interesse zukünftig enger zusammenzuarbeiten.

Quelle:
Newsletter ACHSE Aktuell - Rückblick 2012/ Aussicht 2013

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Professur für Dr. Gläsker

Im November 2012 wurde Herr Dr. Gläsker für die kontinuierliche wissenschaftliche Arbeit nach seiner Habilitation durch die Medizinische Fakultät der Uni Freiburg zum Professor ernannt. Herr Prof. Gläsker teilte dem VHL-Verein mit, dass viele dieser wissenschaftlichen Arbeiten auf den guten Kontakt mit der VHL-Selbsthilfegruppe basieren. Er bedankt sich auf diesem Wege herzlich für die langjährige gute Zusammenarbeit.
Der VHL-Verein gratuliert Herrn Prof. Dr. Gläsker ganz herzlich zur Professur und bedankt sich seinerseits ganz herzlich für die vielen Artikel, die er seit Bestehen des Rundbriefes geschrieben hat. Ganz besonders jedoch für die Berichte von den VHL-Symposien, an denen er seit 2002 für den VHL-Verein teilnimmt.zurück zum Inhaltsverzeichnis

 

 

Weiterbildungsveranstaltung in Bremen

Am Samstag, den 9. Februar fand eine ärztliche Weiterbildung in der Augenklinik Universitätsallee in Bremen statt. Es nahmen insgesamt ca. 400 Personen an der Fortbildung teil, davon 297 Augenärzte aus der Region. PD Dr. Schüler hielt dort ein Referat über VHL und verwies auf die VHL-Selbsthilfegruppe und auf die Mini-PKB. Die ca. 50 ausgelegten Mini-PKBs waren danach innerhalb weniger Minuten vergriffen. 

Die Fortbildungsveranstaltung wird für die VHL-Patienten im Nord-Westen Deutschlands ein Gewinn sein, da eine Vielzahl von Augenärzten erreicht wurde, die damit ihr Wissen verbreitern konnten.

 

 

Aktuelles aus dem Verein

Spendenbescheinigungen 2012
Vor einigen Wochen sind die Spendenbescheinigungen für das vergangene Jahr verschickt worden. Das Finanzamt akzeptiert Spenden – dazu zählt auch der Mitgliedsbeitrag – bis zu einer Höhe von 200,- Euro durch Vorlegen des Kontoauszuges, so dass nur noch Spendenbescheinigungen verschickt wurden, wenn die einzelne Spende über 200,- Euro lag. Sollte jemand trotzdem eine Spendenbescheinigung benötigen, melde er sich bei unserer Schatzmeisterin Frauke Krämer.

Mitgliedsbeiträge 2013
In der zweiten Januarwoche wurden die Beiträge für das Jahr 2013 bei allen Mitgliedern, die dem Lastschriftverfahren zugestimmt haben, problemlos abgebucht. 
Wir bitten alle Mitglieder, die ihre Mitgliedsbeiträge selbst überweisen, dies bis spätestens 31.03.2013 zu tun.

Vorstandsitzung
Am Samstag, den 2. Februar fand die diesjährige Vorstandsitzung, wie schon im letzten Jahr, in Köln statt. Im Vordergrund dieser Sitzung, an der übrigens alle Vorstandsmitglieder und zum Teil auch dessen Partner teilnahmen, standen die Aktivitäten und Planungen für das laufende Jahr.
Das zentrale Thema war die Aufgabenverteilung bzw. Neuverteilung innerhalb des Vorstandes, insbesondere nach dem Ausscheiden der beiden Vorstandsmitglieder Erika Trutmann und Andreas Beisel zur diesjährigen Mitgliederversammlung im Oktober. Florian Hofmann hat sich bereit erklärt, als Schriftführer auf der Mitgliederversammlung zu kandidieren. Somit ist sichergestellt, dass "nur" die Position des Beisitzers offen ist.
Ein weiteres Thema war die Festlegung der Termine für die vier regionalen Treffen im Frühjahr, die möglichen Referenten für die Mitgliederversammlung und Infoveranstaltung in Erfurt sowie die Biomaterialbank, die Finanzen, die Neugestaltung der Homepage und einiges mehr.
Gerhard Alsmeier nimmt für den VHL-Verein am EURORDIS Treffen (29. Mai bis 01. Juni 2013) in Dubrovnik/Kroatien und am VHL-Europa Treffen (4. bis 6. Oktober 2013) in Budapest teil.
Ansonsten möchte sich der Vorstand konsolidieren und den Schwerpunkt seiner diesjährigen Arbeit auf den Start der Biomaterialbank legen.

Mitgliederversammlung und Informationsveranstaltung
Die diesjährige Mitgliederversammlung und Informationsveranstaltung findet am Wochenende vom 18. bis 20. Oktober 2013 im Intercity Hotel in Erfurt statt. Wer schon mal einen Blick auf das Hotel werfen möchte, findet nähere Informationen unter: http://www.intercityhotel.com/Erfurt/.
Ausführlichere Informationen zu dieser Veranstaltung gibt es im nächsten Rundbrief. 

Junge Erwachsene: Ein Treffen für junge Erwachsene, wie im Vorjahr, wird in diesem Jahr nicht angeboten. Die Teilnahme junger Erwachsener an der Mitgliederversammlung und Informationsveranstaltung im Herbst diesen Jahres wird seitens des VHL-Vereins jedoch finanziell unterstützt, der Verein übernimmt die Übernachtungskosten für die jungen Erwachsenen (Alter bis 27 Jahre). 

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Termine 2013:

  • 16. März 2013: Regionales Treffen in Essen

  • 20. April 2013: Schweizer Generalversammlung und Informationsveranstaltung in Bern

  • 27. April 2013: Regionales Treffen in Berlin

  • 18. Mai 2013: Regionales Treffen in Waldkirch bei Freiburg

  • 01. Juni 2013: Regionales Treffen in Neufahrn bei München

  • 18. - 20. Oktober 2013: Mitgliederversammlung und Informationsveranstaltung in Erfurt

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Impressum:

Zuschriften an:
Gerhard Alsmeier, Rembrandtstraße 2, 49716 Meppen, Tel.: 05931-929552
Email: info@hippel-lindau.de - Internet: www.hippel-lindau.de

Bankverbindung: Commerzbank Meppen, Konto-Nr.: 5799788, BLZ: 266 400 49
Vereinsregister Nr.: VR 120590 beim Amtsgericht Osnabrück

Alle Beiträge – falls nicht anders vermerkt – von Gerhard Alsmeier
Realisierung und Betreuung durch Andreas Beisel

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