Gemäß Abschnitt III A7 des „Gemeinsamen Rundschreibens von Oktober 2021“ sind die Fördermittelempfänger verpflichtet, Transparenz über die von den Krankenkassen/-verbänden erhaltenen Mittel herzustellen. Aus diesem Grund müssen wir die erhaltenen Förderbeiträge auf unserer Homepage veröffentlichen. Dieser Verpflichtung kommen wir als Antragsteller gerne nach.
GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene: 9.750,- Euro
GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene: 22.000 Euro
GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene: 20.000,- Euro